Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Zukunftsvorsorge
Nachdem Sie den Antrag online angefordert haben, erhalten Sie entweder per Post oder per E-Mail ein konkretes Offert sowie den Originalantrag zur Unterschrift. Dies schreibt der Gesetzgeber so vor. Diesen senden Sie bitte innerhalb von 14 Tagen an Robin Hood zurück. Der Überweisung des Robin Hood Bonus erfolgt jeweils im folgenden Kalenderjahr, spätestens am 31.März. Weitere Details dazu entnehmen Sie bitte dem Garantiezertifikat.
Die staatliche Prämie beträgt für das Jahr 2011 8,5 % der einbezahlten Prämie und wird bis zu einer jährlichen Einzahlung von € 2.313,36 gewährt. Der Förderzinssatz wird jedes Jahr neu festgelegt und liegt zwischen 8,5 % und 13,5 %. Der Zinssatz der Förderung setzt sich aus einer Basisverzinsung von 5,5 % zuzüglich der Bausparprämie zusammen.
Die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge ist vollkommen steuerfrei, falls die Auszahlung in Rentenform gewählt wird. Weder in der Ansparphase noch in der Rentenphase fallen Steuern an. So ersparen Sie sich die Versicheurngssteuer (normalerweise 4%) und zahlen weder ESt noch KESt.
Lässt man sich allerdings statt einer Rente das Kapital auszahlen, dann liegt eine "widmungsfremde" Verwendung vor und ist die Hälfte der staatlichen Förderung rückzuerstatten und die Kapitalerträge sind mit 25% zu versteuern.
Grundsätzlich empfehlen wir, ein Vertragsverhältnis für die Mindestlaufzeit (15 Jahre) einzugehen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihren Vertrag nach Ablauf der Mindestbindefrist entweder zu beenden oder aber die Zahlungen fortzusetzen.
Bei der Zukunftsvorsorge der Generali Versicherung wird die Laufzeit auf das Endalter berechnet, Sie können ein Endalter zwischen 55 und 65 Jahren wählen.
Nach Ablauf der Laufzeit können Sie wählen zwischen
1.) Auszahlung des Kapitals (Rückzahlung der halben Förderung und 25% KESt auf Kapitalgewinne). 2.) Abschluss einer neuen Zukunftsvorsorge (mit oder ohne Übertragung des Kapitals) oder
3.) Überweisung an ein Versicherungsunternehmen als Einmalprämie für eine Pensionszusatzversicherung (aufgeschoben oder sofort fällig, frühestens ab Vollendung des 40. Lebensjahres)
4.) Überweisung des Kapitals an ein Kreditunternehmen zum Erwerb von Pensionsinvestmentfondsanteilen und Abschluss eines unwiderruflichen Auszahlungsplanes
5.) Überweisung an eine Pensionskasse, bei der eine Anwartschaft erworben wurde oder Leistungen bezogen werden.
1.) In der Ansparphase: Bei Ableben des Beitragszahlers wird das gesamte Kapital inkl. Förderung der Erbmasse zugeführt. Der Erbe kann den Vertrag innerhalb von sechs Monaten mit oder ohne Beitragszahlungen fortsetzen oder sich den Vertrag auszahlen lassen (Achtung: Nachversteuerungspflicht). Die Übertragung an die gesetzlichen Erben ist steuerfrei. Zudem wird die zum Ablebensstichtag ermittelte Versicherungssumme fällig.
2.) In der Rentenphase: Bei Ableben in der Rentenphase ist eine lebenslange Rente an den hinterbliebenen Ehegatten/Lebensgefährten bzw. hinterbliebene Waisen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres zu bezahlen.
Zu Beginn der Rentenphase haben Sie zudem die Möglichkeit, sich für eine Kapitalrückgewähr an eine andere Person im Fall des Ablebens zu entscheiden.
Die Mindest-Aktienquote kann mit steigendem Alter reduziert werden, um das angesparte Kapital vor Pensionsantritt besser gegen die Schwankungen an den Börsen abzusichern. Um am Ende der Laufzeit die Auswirkungen etwaiger Kapitalmarktschwankungen zu reduzieren, wird mit dem Lebenszyklusmodell die gesetzlich geforderte Mindestaktienquote altersabhängig stufenweise reduziert:
- bis zum 45. Lebensjahr: Mindestaktienquote: 30%
- bis zum 55. Lebensjahr: Mindestaktienquote: 25%
- ab dem 55. Lebensjahr: Mindestaktienquote: 15%
Der höhere Aktienanteil für Jüngere eröffnet höhere Chancen auf Börsengewinne. Die stufenweise Reduktion des Aktienanteils bedeutet ein geringeres Risiko und trägt somit dem üblicherweise wachsenden Sicherheitsbedürfnis der Anleger Rechnung.
Ja, natürlich. Wir haben eine Reihe von Kooperationspartnern.
Wenn Sie dies wünschen, dann setzen Sie sich bitte entweder via E-Mail office@robinhood.co.at oder unter der Rufnummer 03577-758 756 mit uns in Verbindung.
Den Robin Hood Bonus bekommen Sie selbstverständlich auch bei anderen Versicherungen.
Nein, Produktpartner ist immer das jeweilige Versicherungsunternehmen. Sie können ohne Angabe von Gründen jederzeit innerhalb einer Frist von 30 Tagen von Ihrem Antrag zurücktreten. Die Zahlungen der Prämien erfolgen direkt an die jeweilige Versicherung.
Robin Hood ist lediglich Vermittler!
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